Gemeinsamer Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
*** Thema: -----> Gemeinsamer Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege *** Aussage: Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. -----> Das schafft mehr Flexibilität, ersetzt aber keine Alltagshilfe im engeren Sinn. *** Quelle: Alltagshilfe in Deutschland: Leistungen, Angebote und Hilfe im Alltag *** -----> "persönliche Anmerkung von Michael Körbächer" Wir dürfen jetzt eh mal alle abwarten, welche neuen Regelungen es mit der neuen Gesundheitsreform geben wird, die in Deutschland ab 2027 in Kraft treten soll. Die Hinweise hier inmeinem Blog sind noch nach bisheriegen Regeleungen und Gesetzen berücksichtigt. Bitte informieren Sie sich auch immer wieder bei ihren Kranken- Gesundheits- und Pflegekassen, über die aktuellen neuesten Regelungen und die neuesten gestzlichen Rahmenbedingungen. *** Mit den besten Wünschen Michael Körbächer